Widerruf Autokredit

Autokredit bei BMW Widerrufen
Millionen von Fahrzeugen in Deutschland dürften über einen Autokredit finanziert worden sein. Haben die Banken bei der Vergabe des Autokredits fehlerhafte Informationen verwendet oder den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt, lassen sich diese Autokredite auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen, weil die Widerruffrist nie in Lauf gesetzt wurde. Der viel zitierte Widerrufsjoker wurde durch den Widerruf von Immobiliendarlehen bekannt, sticht aber grundsätzlich bei Verbraucherkrediten, zu denen auch Autofinanzierungen gehören. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Widerruf möglich ist, wenn die Bank falsch belehrt hat.

Rückabwicklung des Kreditvertrags und Kaufvertrags

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, lassen sich solche Fehler in zahlreichen Autofinanzierungen finden, so dass der Widerruf möglich ist. Zahlreiche Autokredite wurden vom Händler über die hauseigene Bank des Autoherstellers vermittelt. In diesen Fällen liegt üblicherweise ein klassisches verbundenes Geschäft vor. Das bringt Vorteile für den Verbraucher. Bei einem verbundenen Geschäft wird durch einen erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Käufer gibt dann das Fahrzeug an die Bank zurück und erhält seine bereits geleisteten Raten inkl. einer möglichen Anzahlung zurück. Die Zinsen darf die Bank behalten. Aber die sind bei Autofinanzierungen in der Regel sehr überschaubar.

Wertersatz und Nutzungsentschädigung beim Widerruf

Der Widerruf ist bei Autokrediten ab dem 11. Juni 2010 möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank eine Nutzungsentschädigung verlangen. Dennoch dürfte sich der Widerruf in vielen Fällen lohnen, da der Verbraucher so vielfach einen höheren „Preis“ für sein gebrauchtes Fahrzeug erhält als bei einem Weiterverkauf. Das gilt auch und besonders bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen, die durch den Abgasskandal einen erheblichen Wertverlust hinnehmen mussten.

Der Nutzungsersatz kann bei Autofinanzierungen ab dem 13. Juni 2014 ganz entfallen. Möglich wird dies durch eine sehr verbraucherfreundliche Gesetzesänderung. Dann könnte die Bank tatsächlich nur die gezahlten Zinsen einbehalten und der Verbraucher wäre fast zum Nulltarif Auto gefahren.

Widerruf des Autokredits nicht nur bei Abgasmanipulationen

Der Widerruf des Autokredits bietet sich natürlich für durch den Abgasskandal geschädigte Autokäufer an – aber nicht nur. Denn der Widerruf von Autofinanzierungen ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat – völlig unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder einen Benziner handelt, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht.

Rechtsanwalt Buerger hält den Widerruf u.a. bei Autofinanzierungen durch folgende Banken für möglich:

  • Audi Bank
  • Auto Europa Bank
  • Bank 11
  • BDK Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
  • BMW Bank
  • Fiat Bank
  • Ford Bank
  • Jaguar Bank
  • Land Rover Bank
  • Mercedes Benz Bank
  • Opel Bank
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank
  • SEAT Bank
  • Skoda Bank
  • Targobank
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank


Erfahrung bei Widerruf und Rückabwicklung

Rechtsanwalt Buerger nicht nur beim Widerruf von Immobiliendarlehen zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten, sondern verfügt gerade auch bei der Rückabwicklung von verbundenen Geschäften über ausgewiesene Expertise.

Eintritt der Rechtsschutzversicherung

Rechtsanwalt Buerger hält die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf einer Autofinanzierung für eintrittspflichtig. Gern führen wir aber auch in Ihrem Auftrag eine kostenlose Deckungsabfrage durch.